Machtpolitische Aussagen Putins auf seiner JahrespressekonferenzSchneider, Dr. Lic. Eberhard © Schneider

Machtpolitische Aussagen Putins auf seiner Jahrespressekonferenz

[Eberhard Schneider] Am 19. Dezember 2019 führte der russische Präsident Wladimir Putin seine jährliche Pressekonferenz im Moskauer Internationalen Handelszentrum durch, die von vier Fernseh- und drei Radiosendern live übertragen wurde.[1] Sie ist nicht zu verwechseln mit der Fragestunde, auf der sich Putin jeweils im ersten Halbjahr den Fragen der Bevölkerung stellt. Diesmal war es die 15. Pressekonferenz, die Putin sozusagen zum 20. Jahrestag seiner Ernennung zum Präsidenten durch Boris Jelzin, der Ende 1999 als Präsident zurückgetreten war, abhielt. Die Bestätigung als Präsident erhielt Putin dann im März 2000 durch die Präsidentenwahl bereits im ersten Wahlgang mit 53 %.

Zur Pressekonferenz waren 1.895 Journalisten – auch ausländische – eingeladen, ein Rekord. Mit 4 Stunden und 18 Minuten war es die zweitlängste Pressekonferenz nach der Pressekonferenz von 2012, die 15 Minuten länger dauerte. Nicht immer wurden journalistische Fragen gestellt, sondern es wurden von Journalisten, die manchmal von über 6.000 km Entfernung angereist waren, Probleme thematisiert, für deren Lösung Putin als letzte Hoffnung gesehen wurde.

Putin Premier mit mehr Kompetenzen?

Die machtpolitisch wichtigste Frage auf der Pressekonferenz zielte meines Erachtens auf das Jahr 2024, an dem die jetzige Amtszeit Putins als Präsident endet. Es ist die vierte insgesamt und die zweite des zweiten Turnus. Die russische Verfassung schreibt in Artikel 81, Ansatz 3, vor, dass „ein und dieselbe Person das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation nicht länger als zwei Amtszeiten nacheinander innehaben“ darf.[2] Putin löste 2008 dieses Problem, indem er nicht für eine dritte Amtszeit kandidierte, sondern mit Premier Dmitrij Medwedew tauschte. Im Jahr 2012 trat er dann wieder selbst als Präsident an, obwohl Medwedew noch einmal hätte kandidieren können. Damals galt noch die vierjährige Amtszeit, die 2012 auf sechs Jahre verlängert wurde.

Nach etwa anderthalb Stunden Pressekonferenz fragte die Journalistin Jelena Gruschakowa von der Nachrichtenagentur RIA Nowosti, ob Verfassungsänderungen „nicht gereift“ seien. „Wenn gereift, in welchem Teil?“ Dann nahm sie konkret das politische System ins Visier und fragte: „Müssen Ihrer Meinung nach keine Änderungen daran vorgenommen werden? Das heißt vielleicht die Befugnisse des Parlaments, der Regierung oder sogar des Präsidenten neu verteilen?“ Putin antwortete, dass das erste Kapitel der Verfassung unantastbar sei. Das stimmt insofern, als im ersten Kapitel die Verfassungsgrundlagen verankert sind.[3] Um dort etwas zu ändern, muss eine neue Verfassung von einer Verfassungsversammlung ausgearbeitet werden, zu deren Einberufung 3/5 der Stimmen der Gesamtzahl der Mitglieder des Föderationsrats und der Staatsduma erforderlich sind (Artikel 135, Abs. 2). „Alles andere kann im Prinzip geändert werden“, so weiter Putin. Dazu sind zwei Dritteln der Stimmen aller Abgeordneten der Staatsduma und drei Viertel der Stimmen der Senatoren des Föderationsrats erforderlich sowie die Zustimmung von zwei Dritteln der 85 regionalen gesetzgebenden Versammlungen (Verfassungsartikel 108 und 136). Das wäre politisch kein Problem, denn in allen diesen Volksvertretungen hat die Machtpartei „Einiges Russland“ die Mehrheit.

Eine mögliche Ausweitung der Rechte des Parlaments mit einer gewissen Änderung der Befugnisse des Präsidenten als auch der Regierung wies Putin nicht von sich. „All dies kann jedoch nur nach guter Vorbereitung und einer gründlichen Diskussion in der Gesellschaft und sehr sorgfältig durchgeführt werden.“ Im Zusammenhang mit der Anzahl der Amtszeiten des Präsidenten führte Putin aus: „Was könnte in Bezug auf diese Fristen getan werden? Stornieren Sie das Wort ‚nacheinander‘.“ Mit diesem Satz schließt Putin – wenn diese Verfassungsänderung durchgeführt wird, wovon der Autor ausgeht – für sich eine fünfte Amtszeit nach einer Pause 2030 aus. Aber er könnte 2024 in eine mit wesentlich mehr Kompetenzen ausgestatte Funktion des Premiers wechseln. Was in der November-Kolumne Spekulation des Autors war, hat Putin hiermit praktisch bestätigt.

Putin Staatsoberhaupt des Unionsstaats Russland-Belarus?

Ein zweites Szenario für die Zeit nach 2024 ist vorstellbar, wenn die Aussage Putins zur Umsetzung des Unionsvertrages Russland-Belarus herangezogen wird. Präsident Boris Jelzin wollte damals etwas gegen das negative Image unternehmen, das er in Russland als Sowjetunionzerstörer hatte, indem er 1996 das Projekt eines Unionsstaates entwickelte. Das führte die Präsidialadministration aus, am russischen Außenministerium vorbei. Im letzten Moment vor der Unterzeichnung in Moskau wurde der Vertrag inhaltlich in wichtigen Punkten abgeschwächt.[4] Vor diesem Hintergrund sind die Ausführungen Putins auf der Pressekonferenz zum Verhältnis Russlands zu Belarus zu beurteilen.

Für Putin sind das belarussische und das russische Volk „dasselbe“ wie das ukrainische und das russische. Was den Unionsstaat betrifft, seien die Entscheidungen zu seinem Aufbau „zu 90 % nicht in jeder Hinsicht erledigt“. Es ist also noch viel zu tun. Laut Artikel 34 ist das höchste Organ des Unionsstaats der Höchste Rat. Sein Vorsitzender ist in Rotation jeweils das Staatsoberhaupt von Russland oder Belarus. Kann ausgeschlossen werden, dass eines Tages in Artikel 36, Absatz 1, das Wort „Rotation“ gestrichen wird und der Vorsitz bei Putin verbleibt? Russland ist 85mal größer als Belarus, hat 14mal mehr Einwohner als das Nachbarland, und Russlands Bruttoinlandsprodukt ist zehnmal größer als das belarussische, allerdings gleichgroß pro Einwohner.

[1]              http://kremlin.ru/events/president/news/62366

[2]              http://constitution.kremlin.ru/

[3]              Schneider, Eberhard, Das politische System der Russischen Föderation. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Wiesbaden 2001, S. 39-52.

[4]              http://www.soyuz.by/about/docs/dogovor5/ (Letzte Fassung von 1999.)

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