Steuerung der russischen Innenpolitik durch die SicherheitsorganeSchneider, Dr. Lic. Eberhard © Schneider

Steuerung der russischen Innenpolitik durch die Sicherheitsorgane

[Eberhard Schneider] Am 18. Mai 2021 nahm die Staatsduma in erster Lesung den Gesetzentwurf über das Verbot der Teilnahme an Wahlen von Personen an, die mit einer vom Gericht als extremistisch oder terroristisch eingestuften Organisation verbunden sind oder waren.[1] Streit hatte sich im Vorfeld um die im Gesetzentwurf vorgesehene rückwirkende Anwendung entzündet, da zum Zeitpunkt der Zusammenarbeit mit der Organisation diese noch nicht als extremistisch oder terroristisch eingestuft war, das widerspreche der Verfassung. Die Autoren des Gesetzentwurfs wiesen diese Bedenken zurück, der Gesetzentwurf wurde unverändert mit den 293 Stimmen der Fraktion der Machtpartei „Einiges Russland“ (ER) von den insgesamt 450 Staatsdumaabgeordneten angenommen. Lediglich die Fraktion der „Kommunistischen Partei der Russischen Föderation“ stimmte dagegen. Der ER-Abgeordnete Andrej Alschewskich – einer der Autoren des Gesetzentwurfs – erklärte, dass in Russland 83 Organisationen als extremistisch und 33 als terroristisch eingestuft seien.

Die Abstimmung über die Einstufung von Nawalnijs Stiftungen zur Korruptionsbekämpfung – sie hatte zuletzt das aufsehenerregende Video über Putins geheimen Palast am Schwarzen Meer ins Internet gestellt – und zum Schutz der Bürgerrechte als extremistische und terroristische Organisationen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Moskauer Stadtgericht vom 17. Mai auf den 9. Juni verschoben. Der Hauptinhalt dieser Gesetzesänderung ist der Entzug des passiven Wahlrechts der Gründer und Leiter dieser Organisationen für die Periode ihrer Tätigkeit in der Zeitspanne von drei Jahren bis zu deren Verbot. Dieser Entzug des passiven Wahlrechts gilt auch für einfache Teilnehmer und andere Personen, die bis zu einem Jahr an den Aktivitäten dieser Organisationen beteiligt waren, z.B. durch Geldüberweisung usw. Nach der Entscheidung des Gerichts können die Gründer und die Leiter dieser Organisationen fünf Jahre lang nicht gewählt werden, die anderen Personen, die an den Aktivitäten dieser Organisationen beteiligt sind, drei Jahre lang nicht.

Am 18. Mai 2021 veröffentlichte Carnegie Moskau eine Analyse dieses Gesetzentwurfs.[2] Autor ist Andrej Perzew, Spezialkorrespondent der Internetzeitung „Meduza“ mit Sitz in Riga, die aus der populären russischen Nachrichtenwebseite lenta.ru hervorgegangen ist, die sich infolge des politischen Drucks 2014 gezwungen sah, ihren Sitz außerhalb Russlands zu verlegen. Laut dem neuen Gesetz sollen Personen, die an der Arbeit mit Alexej Nawalnij beteiligt waren, und unterstützende Organisationen als extremistisch eingestuft werden. Menschen, die sich auf der Webseite zur Unterstützung von Nawalnij eingetragen haben, werden aus Einrichtungen, die budget-, also staatsfinanziert sind (z.B. Gesundheitswesen und Bildungsbereich), entlassen, selbst dann, wenn sie nicht an Protesten teilgenommen haben.

Perzew kommt zu dem Schluss, dass die Lenkung der russischen Innenpolitik, die bisher von der Präsidialadministration versucht wurde, inzwischen zu den Sicherheitskräften „abgewandert“ ist. Dieser Prozess begann möglicherweise – so meine These – mit der umfassenden Änderung der Verfassung, die ich in meiner Kolumne vom April 2020 ausführlich analysiert habe und welche die Machtfrage geklärt hat, denn Wladimir Putin kann nun bis zum Jahr 2036 Präsident Russlands sein. Perzew überschrieb seinen Text mit dem Titel „Fünfte Verwaltung der Politik. Was die Einstufung Nawalnijs als Extremist ändert“. Unter dem KGB war die fünfte Verwaltung für die „ideologische Diversion“ zuständig. Ich nehme an, dass dies auch beim FSB so ist, denn dieser veröffentlich kein Organigramm.

Seit langem versuchen – so Perzew weiter – die Sicherheitskräfte, Einfluss auf die Regulierung des politischen Lebens zu gewinnen. Die Popularität der Regierung – sowohl Putins als auch von „Einiges Russland“ – ist in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. So sank das Ansehen Putins von 80 % im August 1999 auf 65 % im April dieses Jahres.[3] Bei der Staatsdumawahl im Dezember 2011 erhielt die Regierungspartei noch 58 % der Stimmen, in diesem Februar würden nur 42 % für „Einiges Russland“ votieren.[4] Die nächste Staatsdumawahl findet am 19. September 2021 statt.

Einzelne Charaktere und organisierte Oppositionsstrukturen fingen an, den Behörden echte Schwierigkeiten zu bereiten. Nicht-systemische Oppositionelle Nawalnijs begannen, Kontakt zu systemischen Oppositionsparteien aufzunehmen, die in der Staatsduma vertreten sind wie z.B. die „Kommunistischen Partei der Russischen Föderation“, indem gelegentlich bei regionalen Wahlen im Rahmen von Nawalnijs Smart-Voting-System deren Vertreter als chancenreiche gemeinsame Kandidaten aufgestellt wurden und bei Wahlen gewannen.

Laut Perzew befürchtet der Kreml ernsthaft, dass westliche Länder unter Führung der USA versuchen, die derzeitige russische Führung durch Rechtspolitik zu stürzen. Der Abwehr dieser eingebildeten Gefahr dient die im vergangenen Dezember erfolgte Verschärfung des so genannten Ausländische-Agenten-Gesetzes[5], das am 1. März 2021 in Kraft trat. Nun können nicht nur NGOs, sondern auch Personen sowie informelle Organisationen als „ausländische Agenten“ registriert werden, wenn sie sich in Russland an politischen Tätigkeiten beteiligen und aus dem Ausland Unterstützung bekommen. Der Begriff „politische Tätigkeit“ ist im Gesetz sehr weit definiert und umfasst u.a. Wahlbeobachtungen, Social-Media-Aktivitäten über die russische Politik und die Teilnahme an politischen Veranstaltungen. „Unterstützung aus dem Ausland“ meint nicht nur finanzielle, sondern auch „organisatorische und methodische“. Mitte März diesen Jahres waren 76 NGOs auf der Liste der „ausländische Agenten“ des russischen Justizministeriums gelistet. Diese Organisationen und Personen haben erhöhte Berichtspflichten an das Justizministerium (jedes Quartal Tätigkeits- und Finanzbericht, jährlich Bericht über die Ergebnisse der Tätigkeit) und die Verpflichtung, in allen ihren Veröffentlichungen auf ihre Registrierung als „ausländischer Agent“ hinzuweisen. Bei Verstößen drohen erhöhte Geldbußen, bei Nicht-Registrierung – eine Straftat – bis zu zwei Jahren Haft. Die Strafen bei Fehlern in den Berichten oder bei deren verspäteter Einreichung betragen für Einzelpersonen 10.000 Rubel (in etwa 110 €), bei Funktionspersonen 50.000 Rubel (560 €) und bei juristische Personen 500.000 Rubel (5.600 €). Im Wiederholungsfall erhöhen sich die Strafen auf 50.000 Rubel (560 €), 100.000 Rubel (1.100 €) und 1 Mio. Rubel (11.000 €). Bei wiederholter Verletzung (mehr als zweimal in einem Jahr) verschärfen sich die Strafen auf 100.000 Rubel (1.100 €) oder 15 Tage Arrest, auf 200.000 Rubel (2.200 €) bzw. 5 Mio. Rubel (56.000 €).[6] Einige NGOs wurden durch Behörden und Gerichte inzwischen schon aufgelöst.

Außerdem wurde im März dieses Jahres von den beiden Parlamentskammern (Staatsduma und Föderationsrat) ein Änderungsgesetz zum russischen Bildungsgesetz angenommen, das der Präsident am 5. April unterschrieben hat und das am 1. Juni 2021 in Kraft tritt.[7] Darin ist unter anderem festgelegt, dass jede wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnern durch eine föderale Behörde gebilligt werden muss, auch informelle Bildungseinrichtungen brauchen dafür eine Lizenz. Das betrifft z. B. die klassische Fortbildung, aber auch Diskussionsveranstaltungen oder Round-Table-Gespräche, Internet-Tutorials- und Portale usw.

Der Kreml hat offensichtlich Angst vor den westlichen Werten, denn er geht davon aus, dass Proteste in Russland nicht von wirklichen Missständen und Ungerechtigkeiten im eigenen Land ausgehen, sondern nur vom Westen organisiert sein können. Putin hat nie persönlich erlebt, dass politische Pluralität der Gesellschaft, unabhängige Medien sowie eine wache und aktive Zivilgesellschaft einen Staat in Wirklichkeit stark machen und ihn nicht schwächen. Die Menschenrechte entsprechen der menschlichen Natur, deshalb wird deren Respektierung auf Dauer die Oberhand gewinnen.

[1]              https://www.vedomosti.ru/politics/articles/2021/05/18/870271-zapret-ekstremistskim

[2]              https://carnegie.ru/commentary/84547

[3]              https://www.levada.ru/indikatory/

[4]              https://www.levada.ru/2021/04/28/obraz-parlamentskih-partij-v-obshhestvennom-soznanii/

[5]              http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202012300001?index=23&rangeSize=1

[6]              https://www.vtimes.io/2021/05/17/minyust-schitaet-nas-inoagentom-i-chto-teper-a5038

[7]              http://kremlin.ru/acts/news/65307

COMMENTS

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    rolf finger 3 Jahren

    Es wird langsam Zeit das Russland für Ordnung im eigenen Land sorgt und die westlichen NGO herauszuschmeißen. Der Westen ist eindeutig auf der abschüssigen Bahn und sanktioniert was ihm einfällt.
    Durch die internationalen Handelsverbindungen nutzt man das ohne jeden Sinn aus.
    Aber nach dem schönen Sprichwort „der Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht“….
    Die geistige und moralische Verkommenheit der westlichen Politiker, auch der deutschen, allen Staaten die nicht nach ihren Vorstellungen agieren w Sanktionen vorzunehmen ist völkerrechtlich eine einzige Sauerei..Jetzt ist Belarus dran, die RF sowieso, China nicht vergessen….die totale Verblödung ist nicht mehr aufzuhalten. Die Heuchelei und politische Verkommenheit,wsg…ist grenzenlos. Mittlerweile muss man sich schämen jetzt in einem westlichen Staat zu leben.

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    Günter Guttsche 3 Jahren

    „Die Menschenrechte entsprechen der menschlichen Natur, deshalb wird deren Respektierung auf Dauer die Oberhand gewinnen“.
    Ja, da bin ich voll bei Ihnen, aber nicht durch Druck, Hass und Hetztiraden von aussen. Oder wie die wertebasierten Thinktanker
    J.Fischer, M.Beck und andere ungeniert darüber nachdenken, wie man noch weiter an der Schraube der Eskalation, bis hin zur Kriegshetze drehen oder „Russland richtig wehtun“(Spiegel online) könnte.
    Das käme ja wohl einer Einmischung in die Souveränität eines anderen Staates gleich (Art. 2 Ziff. 1 der UN-Charta).
    Nach dem Rausschmiss des LIBMOD müssen die Hysteriker dieses Zentrums jetzt keine Krokodilstränen vergiessen, weil sich Russland erlaubt, sie nicht in ihrem Land zu haben.

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    Horst Beger 3 Jahren

    Die „Befürchtungen“ des Kreml sind ja nicht unbegründet. Und wenn das „Zentrum Liberale Moderne“ mit seiner vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland mit finanzierten jahrelangen hysterischen Russlandhetze jetzt in die Liste der „ausländischen Agenten“ aufgenommen wurde, ist das verständlich. Und die alttestamentarischen Rache- und Vergeltungsreaktionen der Bundesregierung und der von ihr abhängigen „Leitmedien“ bestätigen die „Befürchtungen“ des Kreml.

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