VERFASSUNGSÄNDERUNGSGESETZSchneider, Dr. Lic. Eberhard © Schneider

VERFASSUNGSÄNDERUNGSGESETZ

Die in seinem Bericht zur „Lage der Nation“ im Januar 2020 von Präsident Wladimir Putin angekündigten Verfassungsänderungen (vgl. Januar-Kolumne „Putins Januar-Revolution“) sind in Gesetzesform gekleidet worden. Hinzu kam die Zurücksetzung von Wladimir Putins bisherigen Amtszeiten als Präsident auf Null.

Zustandekommen des Gesetzes

Am 11. März 2020 billigte die Staatsduma das 24 Seiten umfassende Verfassungsänderungsgesetz, zu dem mehr als 900 Änderungsvorschläge eingereicht worden waren, in dritter Lesung.[1] Noch am selben Tag stimmte der Föderationsrat zu, ohne es zu verändern. Am 12. März 2020 stimmten auch die 85 regionalen Parlamente dem Gesetz zu. Am 18. März 2020 unterzeichnete Präsident Putin das Gesetz, bewusst am sechsten Jahrestag der Krim-Annexion. Durch das Inkrafttreten des Verfassungsänderungsgesetzes sind rund einhundert Gesetze überholt.[2]

Während der zweiten Lesung des Gesetzes am 10. März 2020 kam es in der Staatsduma zu einer Sonderoperation.[3] Die Kosmonautin – erste Frau im Weltall – Walentina Tereschkowa schlug – für die Abgeordneten überraschend – die Nullsetzung der bisherigen Präsidentenamtszeiten Putins vor und der Abgeordnete Alexander Karelin – ein bekannter Ringer – die Auflösung der Staatsduma, die keine mehrheitliche Zustimmung fand.

Die Präsidialadministration und die Machtpartei „Einiges Russland“ (ER) sollen zur „Auflösung“ der Staatsduma am Vorabend des 10. März bereit gewesen sein. Laut einer Quelle, die der Führung der ER-Fraktion nahesteht, waren die Abgeordneten am Morgen des 10. März mit dem Antrag auf vorzeitige Auflösung der Staatsduma vertraut gemacht worden. Er lag ihnen sogar in gedruckter Form vor. Der Sekretär des Generalrats von ER, Andrej Turtschak, hielt die vorgezogenen Neuwahlen für einen „logischen Schritt“. Der Leiter der Abteilung für die Tätigkeit des Staatsrats in der Präsidialadministration, Alexander Charitschew, meinte, dass es noch schwieriger werden würde, zum normalen Staatsdumawahltermin 2021 eine Pro-Putin-Mehrheit zu gewährleisten. Das könnte bedeuten, lieber jetzt die Staatsduma neu zu wählen. Der Erste Stellvertretende Leiter der Präsidialadministration, Sergej Kirijenko, war gegen die Auflösung der Staatsduma. Der Staatsdumavorsitzende Wjatscheslaw Wolodin teilte ER mit, dass der Kreml noch keine endgültige Entscheidung über die vorgezogene Staaatsdumawahl getroffen habe.

Laut einer Quelle in der Nähe der Präsidialadministration soll Putin ernsthaft bereit gewesen sein, 2024 oder vorher als Präsident aufzuhören.[4] Während der Diskussion der Verfassungsänderungen habe der Ko-Vorsitzende des Verfassungsänderungskomitees, der Vorsitzende des Gesetzgebungskomitees der Staatsduma Pawel Krascheninnikow, wiederholt erklärt, dass Änderungen des Grundgesetzes des Landes nicht die Aufhebung der Amtszeiten des Präsidenten bedeuten. Die Nullsetzung seiner bisherigen Präsidentenamtszeiten soll auf das Einwirken des FSB-Chefs Alexander Bortnikow und des Sicherheitsratssekretärs Nikolaj Patruschew auf Putin zurückzuführen sein. Die externe Bedrohung halte an und nehme zu, so deren Argumentation, und ein Machttransit sei unter diesen Bedingungen zu gefährlich.

Am 16. März 2020 erklärte das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Änderungen der Verfassung einschließlich der Zurücksetzung der bisherigen Amtszeiten Wladimir Putins als Präsident in einem 52 Seiten umfassenden Dokument mit den Stimmen von 14 Mitgliedern.[5] Der Verfassungsrichter Konstantin Aranowskij fehlte, der krankheitsbedingt abwesend war und der in verschiedenen Fällen wiederholt seine abweichende Meinung geäußert hatte.[6] Der Anwalt und ehemalige Senator Konstantin Dobrynin meinte, dass es kein Zufall gewesen sei, dass der Verfassungsrichter so dringend krank wurde.

1998 hatte das Verfassungsgericht es noch abgelehnt, Boris Jelzin eine dritte Amtszeit zu genehmigen unter der völlig neuen Verfassung Russlands von 1993. Es bestand damals – im Gegensatz zu heute – darauf, dass die Amtszeit Jelzins als Prädent der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik in der UdSSR von 1991 nicht annulliert werden dürfe, so dass er kein drittes Mal hintereinander als Präsident – nun Russlands – gewählt werden durfte. Diesmal ist es verfassungsmäßig rechtens, Putins Amtszeiten zurückzusetzen, obwohl sie sich seit 2000 in derselben Verfassung bewegten, die nur in einigen Kapiteln geändert worden ist!

Das für den 22. April 2020 angesetzte Referendum über die Verfassungsänderungen ist von Putin wegen der Korona-Pandemie auf Ende Mai oder Anfang Juni verschoben worden, was nicht einzuhalten sein dürfte. Verfassungsrechtlich ist kein Referendum erforderlich, damit die Verfassungsänderungen in Kraft treten können.

Keine Verfassungsänderungen gibt es in den Kapiteln 1 (Verfassungsgrundlagen), 2 (Rechte und Freiheiten) und 9 (Verfassungsrevision), denn dazu wäre laut Artikel 135 die Einberufung einer Verfassungsversammlung nötig. Für die Änderung von Artikeln in den übrigen Kapiteln ist die Zustimmung von 2/3 der Staatsdumaabgeordneten, ¾ der Senatoren und von 2/3 der regionalen Parlamente erforderlich. Alle diese Normen sind eingehalten worden.

Inhalt des Gesetzes

Im Folgenden werden die Änderungen der Verfassung aufgeführt, die über eine reine Bezeichnungsänderung, Vervollständigungen infolge vorausgegangener Artikeländerungen oder stilistische Veränderungen hinausgehen.

Kapitel 3: Föderativer Aufbau

In Artikel 67 wurde eingefügt in Absatz 1: „Auf dem Territorium der Russischen Föderation können in Übereinstimmung mit dem föderale Gesetze föderale Territorien geschaffen werden. Die Organisation der föderalen Behörden auf den föderalen Territorien wird bestimmt durch föderale Gesetze.“

In Absatz 2: „Die Russische Föderation gewährleistet den Schutz ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Aktionen (außer Delimitation, Demarkation, Neudemarkation der staatlichen Grenze der Russischen Föderation mit bestimmten Staaten), die darauf gerichtet sind, einen Teil des Territoriums der Russischen Föderation zu entfernen und die dazu aufrufen, sind nicht erlaubt.“

Eingefügt wurde der neue Artikel 671:

„1. Die Russische Föderation ist der Rechtsnachfolger der UdSSR in ihrem Hoheitsgebiet sowie der Rechtsnachfolger der Sowjetunion in Bezug auf die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, deren Organen, die Teilnahme an internationalen Verträgen sowie in Bezug auf Verpflichtungen und Vermögenswerte der UdSSR durch internationale Verträge außerhalb des Territoriums der Russische Föderation.

  1. Die Russische Föderation, geeint durch eine tausendjährige Geschichte und die Erinnerung an die Vorfahren bewahrend, die uns die Ideale und den Glauben an Gott übermittelt haben sowie die Kontinuität in der Entwicklung des russischen Staates, erkennt die historisch begründete Einheit des Staates an.
  2. Die Russische Föderation ehrt die Erinnerung an die Verteidiger des Vaterlandes und sorgt für den Schutz der historischen Wahrheit. Es ist nicht erlaubt, die Bedeutung der Leistung des Volkes für die Verteidigung des Vaterlandes zu mindern.
  3. Kinder sind die wichtigste Priorität der russischen Staatspolitik. Der Staat schafft Bedingungen, die der umfassenden geistigen, moralischen, intellektuellen und körperlichen Entwicklung der Kinder, der Erziehung zum Patriotismus, der Staatsbürgerschaft und dem Respekt vor den Ältesten in ihnen förderlich sind. Der Staat, der die Priorität der Familienerziehung gewährleistet, übernimmt die Verantwortung der Eltern in Bezug auf Kinder, die ohne Pflege bleiben. “

In Artikel 68 wurde eingefügt in Absatz 1 nach der Nennung von Russisch als Staatssprache „als Sprache des staatbildenden Volkes, das Teil einer multinationalen Union gleichberechtigter Völker der Russischen Föderation ist.“

Hinzugefügt wurde Absatz 4: „Die Kultur in der Russischen Föderation ist ein einzigartiges Erbe ihrer multinationalen Bevölkerung. Die Kultur wird vom Staat gepflegt und geschützt.“

In Artikel 69 wurden zwei Absätze eingefügt: „2. Der Staat schützt die kulturelle Identität aller Völker und ethnischen Gemeinschaften der Russischen Föderation und garantiert den Erhalt der ethnokulturellen und sprachlichen Vielfalt.

  1. Die Russische Föderation unterstützt im Ausland lebende Landsleute bei der Ausübung ihrer Rechte, um den Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten und die allrussische kulturelle Identität zu bewahren. “

In Artikel 70 wurde am Ende von Absatz 2 eingefügt: „Ort des ständigen Sitzes einzelner föderaler Behörden kann eine andere Stadt sein, die durch ein föderales Gesetz bestimmt wird.“

In Artikel 71 wurde eingefügt: unter r): „Festlegung von Beschränkungen für die Besetzung staatlicher und kommunaler Stellen, Positionen des staatlichen und kommunalen Dienstes, einschließlich der Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Vorliegen der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder einer Aufenthaltserlaubnis oder eines anderen Dokuments, welches das Recht auf ständigen Aufenthalt eines Bürgers der Russischen Föderation im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates bestätigt, sowie Beschränkungen im Zusammenhang mit der Eröffnung und Verfügbarkeit von Konten (Einlagen), der Lagerung von Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Gebiets der Russischen Föderation“.

In Artikel 72 wurde in Absatz 1 eingefügt: unter e) „Landwirtschaft“, unter f) „Jugendpolitik“, unter g) mit teilweiser Umformulierung vorhandenen Textes: einschließlich der Gewährleistung einer erschwinglichen und qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung, der Aufrechterhaltung und Stärkung der öffentlichen Gesundheit, der Schaffung von Bedingungen für einen gesunden Lebensstil und der Schaffung einer Kultur der Einstellung verantwortungsbewusster Bürger zu ihrer Gesundheit; sozialer Schutz, einschließlich sozialer Sicherheit.“

In Artikel 75 wurden drei neue Absätze eingefügt:

„5. Die Russische Föderation respektiert die Arbeit der Bürger und sorgt für den Schutz ihrer Rechte. Der Staat garantiert einen Mindestlohn von mindestens der Größe des existenzsichernden Lohns der arbeitsfähigen Bevölkerung in der Russischen Föderation.

  1. In der Russischen Föderation wird auf der Grundlage der Grundsätze der Universalität, Gerechtigkeit und Solidarität der Generationen ein Rentensystem für die Bürger gebildet, dessen effektives Funktionieren unterstützt wird, und die Renten werden mindestens einmal jährlich in der vom föderalen Gesetz vorgeschriebenen Weise indexiert.
  2. In der Russischen Föderation sind gemäß föderalem Gesetz die obligatorische Sozialversicherung, die gezielte soziale Unterstützung der Bürger und die Indexierung von Sozialleistungen und anderen Sozialleistungen garantiert. “

Neu eingefügt wurde Artikel 751: „In der Russischen Föderation werden Bedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum des Landes und die Verbesserung des Wohlergehens der Bürger, für das gegenseitige Vertrauen von Staat und Gesellschaft geschaffen, um den Schutz der Würde der Bürger und die Achtung der Person der Arbeit zu gewährleisten und das Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Bürger, soziale Partnerschaft, wirtschaftliche, politische und soziale Solidarität zu gewährleisten. “

Artikel 77 bekam einen neuen Absatz: „3. Der höchste Beamte eines Subjektes der Russischen Föderation (der Leiter des höchsten Exekutivorgans der Staatsmacht eines Subjektes der Russischen Föderation) kann ein Staatsbürger der Russischen Föderation sein, der 30 Jahre alt ist, seinen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hat, keine Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates besitzt oder keine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument hat, welches das Recht auf Dauer bestätigt auf den ständigen Wohnsitz eines Bürgers der Russischen Föderation auf dem Gebiet eines fremden Staates. Gemäß dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ist es einem leitenden Beamten eines Subjektes der Russischen Föderation (Leiter des obersten Exekutivorgans der Staatsmacht eines Subjektes der Russischen Föderation) untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen, um Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation zu lagern. Das föderale Gesetz kann zusätzliche Anforderungen an den höchsten Beamten eines Subjektes der Russischen Föderation (den Leiter des höchsten Exekutivorgans der Staatsmacht eines Subjektes der Russischen Föderation) festlegen.“

Artikel 78 bekam einen neuen Absatz: „5. Leiter eines föderalen staatlichen Organs kann ein Staatsbürger der Russischen Föderation sein, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzt, das das Recht eines Staatsbürgers der Russischen Föderation auf Daueraufenthalt im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates bestätigt. Gemäß dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ist es dem Leiter einer föderalen Staatsorgans untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation aufzubewahren. “

Artikel 79 wurde ergänzt: „Entscheidungen zwischenstaatlicher Organe, die auf der Grundlage der Bestimmungen der internationalen Verträge der Russischen Föderation in ihrer Auslegung entgegen der Verfassung der Russischen Föderation getroffen wurden, werden in der Russischen Föderation nicht vollstreckt. “

Artikel 791 wurde neu eingefügt: „Die Russische Föderation ergreift Maßnahmen zur Wahrung und Stärkung des internationalen Friedens und der Sicherheit, zur Gewährleistung einer friedlichen Koexistenz von Staaten und Völkern, zur Verhinderung von Eingriffen in die inneren Angelegenheiten des Staates. “

Kapitel 4: Der Präsident der Russischen Föderation

In Artikel 80, Absatz 2, wird eingeschoben und umformuliert: „unterstützt den bürgerlichen Frieden und die Harmonie im Land, gewährleistet das koordinierte Funktionieren und Zusammenwirken der in einem einheitlichen System der öffentlichen Hand enthaltenen Organe“.

In Artikel 81 wird in Absatz 2 der Zeitraum, im dem ein Präsidentschaftskandidat in Russland gelebt haben muss von mindestens 10 auf 25 Jahre verlängert und der – neu – „nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzt, das das Recht eines Staatsbürgers der Russischen Föderation auf dauerhaften Aufenthalt bestätigt. Die Anforderung an eine Kandidatur für die Position des Präsidenten der Russischen Föderation des Nichtvorhandenseins der Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates gilt nicht für Staatsbürger der Russischen Föderation, die zuvor die Staatsbürgerschaft eines Staates hatte, der gemäß dem föderalen Verfassungsgesetz in die Russische Föderation aufgenommen oder von dem ein Teil in die Russischen Föderation angenommen worden war, der dauerhaft auf dem Territorium des in die Russische Föderation aufgenommenen Staates oder des teilweise aufgenommenen Staates gelebt hat. Dem Präsidenten der Russischen Föderation ist es in der vom föderalen Gesetz vorgeschriebenen Weise untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation aufzubewahren.“

In Absatz 3 wurde das Wort „nacheinander“ gestrichen, so dass das Verbot einer dritten Amtszeit nun generell gilt.

Eingefügt in Artikel 81 wurde der neue Absatz 31 eingefügt: „Die Bestimmung von Artikel 81 Absatz 3 der Verfassung der Russischen Föderation, welche die Anzahl der Amtszeiten begrenzt, die ein und dieselbe Person als Präsident der Russischen Föderation innehaben kann, gilt für eine Person, die das Amt des Präsidenten der Russischen Föderation innehatte und (oder) innehat, ohne die Anzahl der Amtszeiten zu berücksichtigen, die sie innehatte und (oder) innehat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der Verfassung der Russischen Föderation, führt eine angemessene Begrenzung ein und schließt nicht aus, dass die Person das Amt des Präsidenten innehaben kann innerhalb des von der genannten Vorschrift zulässigen Zeitraums.“

In Artikel 83 wurden verschiedene Änderungen vorgenommen: in a:Gestrichen wurde, dass der Präsident den Vorsitzenden der Regierung mit der Zustimmung der Staatsduma ernennt. Jetzt heißt es weiter „dessen Kandidatur auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation von der Staatsduma genehmigt wird, und er entlässt den Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation aus dem Amt“.

In b: Der Präsident „führt die allgemeine Verwaltung der Regierung der Russischen Föderation durch; das Recht, bei Sitzungen der Regierung der Russischen Föderation den Vorsitz zu führen.“ Bisher hatte er nur das Recht, bei den Sitzungen der Regierung den Vorsitz zu führen.

Neu aufgenommen wurde b1: Der Präsident „billigt auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation die Struktur der föderalen Exekutivorgane und nimmt Änderungen daran vor. In der Struktur der föderalen Exekutivorgane werden die Gremien festgelegt, deren Aktivitäten vom Präsidenten der Russischen Föderation kontrolliert werden, und die Gremien, die von der Regierung der Russischen Föderation verwaltet werden. Wenn der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation vom Präsidenten der Russischen Föderation entlassen wird, unterbreitet der neu ernannte Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation dem Präsidenten der Russischen Föderation keine Vorschläge zur Struktur der föderalen Exekutivorgane“.

Neu aufgenommen wurde c1: Der Präsident „nimmt den Rücktritt des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation an, der Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation, der föderalen Minister sowie der Leiter der Exekutivorgane der Föderation, deren Aktivitäten vom Präsidenten der Russischen Föderation kontrolliert werden“.

Verändert wurde e: Der Präsident ernennt nicht mehr auf Vorschlag des Vorsitzenden der  Regierung die Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung und die föderalen Minister. Hinzugefügt wurde, dass „deren Kandidaturen von der Staatsduma genehmigt werden (mit Ausnahme der in Absatz e1dieses Artikels genannten föderalen Minister) „.

Neu aufgenommen wurde e1: Der Präsident „ernennt nach Konsultationen mit dem Föderationsrat und entlässt die Leiter der föderalen Exekutivorgane (einschließlich der föderalen Minister), die für Verteidigung, Staatssicherheit, innere Angelegenheiten, Justiz, Außenpolitik, Notfallprävention und Reaktion auf Naturkatastrophen, öffentliche Sicherheit zuständig sind“. Da es keinen Minister für Staatssicherheit gibt, dürften damit die Chefs des Inlandsgemeindienstes FSB und des Auslandsnachrichtendienstes SWR gemeint sein.

Ergänzt (durch Erweiterung der Positionen) wurde f: Der Präsident „legt dem Föderationsrat die Bewerbungen zur Ernennung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, des stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und der Richter des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, der stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und die Richter des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vor; ernennt Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und Richter anderer föderalen Gerichte“.

Neu aufgenommen wurde f1: Der Präsident „ernennt nach Rücksprache mit dem Föderationsrat und entlässt den Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, den Stellvertretenden Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, die Staatsanwälte der Subjekte der Russischen Föderation, die Militärstaatsanwälte und die anderen spezialisierten Staatsanwälte, die Staatsanwälte, die den Subjekten der Russischen Föderation gleichgestellt sind; ernennt und entlässt andere Staatsanwälte, für die ein solches Verfahren für die Ernennung und Entlassung durch das föderale Gesetz festgelegt ist“.

Neu aufgenommen wurde : Der Präsident „legt dem Föderationsrat in Übereinstimmung mit dem föderalen Verfassungsgesetz die Kündigung der Befugnisse des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation vor, des stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und der Richter des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, der stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und Richter am Obersten Gerichts der Russischen Föderation, der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vorsitzenden und der Richter der Kassation- und der Berufungsgerichte im Falle , dass sie eine Handlung begangen haben, welche die Ehre und Würde eines Richters diffamieren, sowie in anderen vom föderalen Gesetz vorgesehenen Fällen, welche die Unfähigkeit eines Richters bezeugen, seine Befugnisse auszuüben“.

Neu aufgenommen wurde f4: Der Präsident „legt dem Föderationsrat die Kandidaturen für die Ernennung des Vorsitzenden des Rechnungshofs und für die Hälfte der Gesamtzahl der Rechnungsprüfer des Rechnungshofs vor; legt der Staatsduma die Kandidaturen für die Ernennung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungshofs und der Hälfte der Gesamtzahl der Rechnungsprüfer des Rechnungshofs vor“.

Neu aufgenommen wurde f5: Der Präsident „bildet den Staatsrat der Russischen Föderation, um das koordinierte Funktionieren und Zusammenspiel der Behörden sicherzustellen, die Hauptrichtungen der Innen- und Außenpolitik der Russischen Föderation und die vorrangigen Bereiche der sozio-ökonomischen Entwicklung des Staates festzulegen; der Status des Staatsrates der Russischen Föderation wird durch ein föderales Gesetz bestimmt. “

Neu aufgenommen wurde f6: Der Präsident „bildet den Sicherheitsrat der Russischen Föderation, um das Staatsoberhaupt bei der Ausübung seiner Befugnisse zur Gewährleistung der nationalen Interessen und der Sicherheit des Einzelnen, der Gesellschaft und des Staates zu unterstützen sowie zur Wahrung des bürgerlichen Friedens und der Harmonie im Land und zum Schutz der Souveränität der Russischen Föderation, ihrer Unabhängigkeit und staatlichen Integrität, zur Verhinderung interner und externer Bedrohungen; er leitet den Sicherheitsrat der Russischen Föderation. Der Status des Sicherheitsrates der Russischen Föderation wird durch ein föderales Gesetz bestimmt“.

Neu aufgenommen wurde Artikel 921: „1. Der Präsident der Russischen Föderation, der die Ausübung seiner Vollmachten aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit oder vorzeitig im Falle seines Rücktritts oder seiner anhaltenden Unfähigkeit, seine Befugnisse aus gesundheitlichen Gründen auszuüben, eingestellt hat, besitzt Immunität.

  1. Weitere Garantien für den Präsidenten der Russischen Föderation, der seine Aufgaben aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit oder vorzeitig im Falle seines Rücktritts oder seiner anhaltenden Unfähigkeit, seine Befugnisse aus gesundheitlichen Gründen auszuüben, eingestellt hat, werden durch ein föderales Gesetz festgelegt.
  2. Der Präsident der Russischen Föderation, der seine Befugnisse nicht mehr ausübt, kann auf die in Artikel 93 der Verfassung der Russischen Föderation vorgeschriebene Weise seiner Immunität beraubt werden. “ Entsprechend wurde der Impeachment-Artikel 93 an mehreren Stellen ergänzt durch Hinzufügung der Formulierung über die Beendigung der Immunität.

Kapitel 5: Föderalversammlung

Neu gefasst und erweitert wurde Artikel 95:

„2. Der Föderationsrat besteht aus Senatoren der Russischen Föderation.

Der Föderationsrat umfasst:

  1. a) zwei Vertreter aus jedem Subjekt der Russischen Föderation: einer aus dem gesetzgebenden (repräsentativen) und dem exekutiven Organen der Staatsmacht für die Amtszeit des betreffenden Gremiums;
  2. b) den Präsidenten der Russischen Föderation, der seine Befugnisse aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit oder im Falle seines Rücktritts vorzeitig nicht mehr ausübt auf Lebenszeit. Der Präsident der Russischen Föderation, der seine Befugnisse aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit oder im Falle seines Rücktritts vorzeitig nicht mehr ausgeübt, hat das Recht, auf die Befugnisse eines Senators der Russischen Föderation zu verzichten.
  3. c) nicht mehr als 30 vom Präsidenten der Russischen Föderation ernannte Vertreter der Russischen Föderation, von denen nicht mehr als sieben auf Lebenszeit ernannt werden dürfen.
  4. Die Gesamtzahl der Senatoren der Russischen Föderation wird auf der Grundlage der Anzahl der Vertreter der in Artikel 65 der Verfassung der Russischen Föderation aufgeführten Subjekte der Russischen Föderation und der Anzahl der Personen bestimmt, welche die Befugnisse der Senatoren der Russischen Föderation gemäß den Absätzen b und c von Teil 2 dieses Artikels ausüben.
  5. Ein Senator der Russischen Föderation kann ein Staatsbürger der Russischen Föderation sein, der 30 Jahre alt ist, seinen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hat, keine Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates besitzt oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument, welches das Recht eines Staatsbürgers der Russischen Föderation auf ständigen Wohnsitz auf dem Gebiet eines ausländischen Staates bestätigt. Nach dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ist es Senatoren der Russischen Föderation untersagt, Konten und Einlagen zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation aufzubewahren.
  6. Vertreter der Russischen Föderation im Föderationsrat, welche die Befugnisse der Senatoren der Russischen Föderation auf Lebenszeit ausüben, können zu Bürgern ernannt werden, die im Bereich staatlicher und öffentlicher Aktivitäten hervorragende Dienste für das Land leisten.
  7. Vertreter der Russischen Föderation im Föderationsrat, mit Ausnahme von Vertretern der Russischen Föderation, die die Befugnisse der Senatoren der Russischen Föderation auf Lebenszeit ausüben, werden für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt.“

Artikel 97 wird im Absatz 2 erweitert: Staatsdumaabgeordneter kann ein Bürger werden, „der keine Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzt, welches das Recht eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation auf Daueraufenthalt in einem fremden Gebiet bestätigt. Dem nach der vom föderalen Gesetz vorgeschriebenen Weise gewordenen Abgeordneten der Staatsduma ist es untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation aufzubewahren“.

In Artikel 102 über die Zuständigkeiten des Föderationsrats wurden in eignen Absätzen Veränderungen vorgenommen: Absatz 1 g: Der Föderationsrat ernennt jetzt auch auf Vorschlag des Präsidenten den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts sowie den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts.

Erweitert wurde h: „Durchführung von Konsultationen zu den vom Präsidenten der Russischen Föderation vorgeschlagenen Kandidaturen für die Position des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation, der stellvertretenden Generalstaatsanwälte der Russischen Föderation, der Staatsanwälte der Subjekte der Russischen Föderation, der Militärstaatsanwälte und anderer spezialisierter Staatsanwälte, die den Staatsanwälten der Subjekte der Russischen Föderation gleichgestellt sind.“

i: Der Föderationsrat ernennt und entlässt auf Vorschlag des Präsidenten den Vorsitzenden des Rechnungshofs.

Neu ist j: „Durchführung von Konsultationen zu den vom Präsidenten der Russischen Föderation vorgeschlagenen Kandidaturen für die Position der Leiter der Exekutivorgane der Föderation (einschließlich der föderalen Minister) für Verteidigung, Staatssicherheit, innere Angelegenheiten, Justiz, Außenpolitik, Katastrophenschutz sowie öffentliche Sicherheit.“

Neu ist k: „Beendigung der Befugnisse des Präsidenten des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, des Stellvertretenden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und der Richter des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, der Stellvertretenden Vorsitzenden des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und der Richter des Obersten Gerichts der Russischen Föderation, des Vorsitzende, des Stellvertretende Vorsitzenden und der Kassationsrichter und der Berufungsrichter für den Fall, dass sie eine Handlung begangen haben, welche die Ehre und Würde eines Richters diffamiert, sowie in anderen Fällen, die im föderalen Verfassungsgesetz vorgesehen sind und die auf die Unmöglichkeit des Richters hinweisen, seine Befugnisse auszuüben.“

Neu ist l: „Anhörung der Jahresberichte des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation über den Stand von Recht und Ordnung in der Russischen Föderation.“

Artikel 103 über die Zuständigkeiten der Staatsduma wurde in folgenden Absätzen geändert: Umformuliert wurde a: „Genehmigung der Kandidatur des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation.“

Neu ist a1: „Genehmigung auf Vorschlag des Ministerpräsidenten der Russischen Föderation der Kandidaturen der Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation und der föderalen Minister mit Ausnahme der in Artikel 83 e1 der Verfassung der Russischen Föderation genannten föderalen Minister.“

Neu ist g1: „Anhörung der Jahresberichte der Zentralbank der Russischen Föderation.“

Ergänzt wurde d: In die Zuständigkeit der Staatsduma fallen „die Ernennung und Abberufung des Stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungshofs und der Hälfte der Gesamtzahl der Rechnungsprüfer des Rechnungshofs auf Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation“.

Ergänzt wurde e: In die Zuständigkeit der Staatsduma fallen „die Ernennung und Entlassung des Menschenrechtsbeauftragten gemäß dem föderalen Gesetz. Menschenrechtsbeauftragter kann ein Staatsbürger der Russischen Föderation sein, der seinen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hat und der nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzt, welches das Recht eines Staatsbürgers der Russischen Föderation auf ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates bestätigt. Gemäß dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ist es dem Menschenrechtsbeauftragten untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation aufzubewahren“.

Neu ist Artikel 1031: „Der Föderationsrat und die Staatsduma haben das Recht, parlamentarische Kontrolle auszuüben, einschließlich der Übermittlung parlamentarischer Anfragen an die Leiter föderaler Organe und lokaler Selbstverwaltungsorgane zu Fragen, die in die Zuständigkeit dieser Gremien und Beamten fallen. Das Verfahren zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird durch die föderalen Gesetze und der Reglements der Kammern der Föderalversammlung festgelegt.“

In Artikel 107 wurde Absatz 3 folgendermaßen ergänzt: „Wenn der Präsident der Russischen Föderation innerhalb der angegebenen Frist beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des föderalen Gesetzes stellt, wird die Frist für die Unterzeichnung eines solchen Gesetzes für die Zeit ausgesetzt, in der das Verfassungsgericht der Russischen Föderation den Antrag prüft. Wenn das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die Verfassungsmäßigkeit des föderalen Gesetzes bestätigt, unterzeichnet der Präsident der Russischen Föderation es innerhalb von drei Tagen ab dem Datum, an dem das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die entsprechende Entscheidung trifft. Wenn das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die Verfassungsmäßigkeit des föderalen Gesetzes nicht bestätigt, gibt der Präsident der Russischen Föderation es ohne Unterzeichnung an die Staatsduma zurück.“

In Artikel 108 wurde Absatz 2 folgendermaßen ergänzt: „Wenn der Präsident der Russischen Föderation innerhalb der angegebenen Frist beim Verfassungsgericht der Russischen Föderation einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des föderalen Gesetzes stellt, wird die Frist für die Unterzeichnung eines solchen Gesetzes für die Zeit ausgesetzt, in der das Verfassungsgericht der Russischen Föderation den Antrag prüft. Wenn das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die Verfassungsmäßigkeit eines föderalen Gesetzes bestätigt, unterzeichnet der Präsident der Russischen Föderation es innerhalb von drei Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die entsprechende Entscheidung trifft. Wenn das Verfassungsgericht der Russischen Föderation die Verfassungsmäßigkeit des föderalen Gesetzes nicht bestätigt, gibt der Präsident der Russischen Föderation es ohne Unterzeichnung an die Staatsduma zurück.“

Kapitel 6: Die Regierung der Russischen Föderation

In Artikel 110 wurde Absatz 1 dahingehend ergänzt, dass die ausführende Gewalt der Russischen Föderation von ihrer Regierung ausgeübt wird „unter der allgemeinen Führung des Präsidenten der Russischen Föderation“. Hinzugefügt wurde Absatz 3: „Die Regierung der Russischen Föderation leitet die Aktivitäten der föderalen Exekutivorgane mit Ausnahme der föderalen Exekutivorgane, die vom Präsidenten der Russischen Föderation verwaltet werden. “

Hinzugefügt wurde Absatz 4: „Ein Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation, ein Stellvertretender Vorsitzender der Regierung der Russischen Föderation, föderaler Minister oder ein anderer Leiter eines föderalen Exekutivorgans kann ein Staatsbürger der Russischen Föderation sein, der das 30. Lebensjahr vollendet hat und nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzt, welches das Recht auf dauerhaften Aufenthalt eines russischen Staatsbürgers Föderation im Gebiet eines ausländischen Staates gewährt. Es ist dem Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation, den Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation, den föderalen Ministern und anderen Leitern von Exekutivorganen der Föderation in der vom föderalen Gesetz festgelegten Weise untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen, Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken aufzubewahren.“

In Artikel 112 wurden die Absätze 2 bis 5 verändert und erweitert. Absatz 2: „Der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation legt der Staatsduma die Kandidaturen der Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Regierung der Russischen Föderation und der föderalen Minister zur Genehmigung vor (mit Ausnahme der in Artikel 83 e1 der Verfassung der Russischen Föderation genannten föderalen Minister). Die Staatsduma entscheidet spätestens eine Woche über die eingereichten Nominierungen.“

Absatz 3 lautet: „Die Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation und die föderalen Minister, deren Kandidaturen von der Staatsduma genehmigt wurden, werden vom Präsidenten der Russischen Föderation ernannt. Der Präsident der Russischen Föderation hat nicht das Recht, die Ernennung von Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation und von föderalen Ministern, deren Kandidaturen von der Staatsduma genehmigt wurden, zu verweigern.“

Absatz 4 lautet: „Nachdem die Staatsduma die gemäß Absatz 2 dieses Artikels eingereichten Kandidaturen der Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Regierung der Russischen Föderation und der föderalen Minister dreimal abgelehnt hat, ist der Präsident der Russischen Föderation berechtigt, die Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Regierung der Russischen Föderation und die föderalen Minister aus den vom Ministerpräsidenten der Russischen Föderation eingereichten Nominierungen zu ernennen. Wenn nach einer dreifachen Ablehnung der gemäß Absatz 2 dieses Artikels eingereichten Nominierungen durch die Staatsduma mehr als ein Drittel der Posten von Mitgliedern der Regierung der Russischen Föderation (mit Ausnahme der in Absatz „e1„Artikel 83 der Verfassung der Russischen Föderation) unbesetzt bleiben, hat der Präsident der Russischen Föderation hat das Recht, die Staatsduma aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.“

Absatz 5 lautet. „In dem in Artikel 111 Absatz 4 der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen Fall sowie im Falle der Auflösung der Staatsduma gemäß der Verfassung der Russischen Föderation ernennt der Präsident der Russischen Föderation die Stellvertretenden Ministerpräsidenten der Russischen Föderation, die föderalen Minister (mit Ausnahme der in Absatz „e1 von Artikel 83 der Verfassung der Russischen Föderation) auf Vorschlag des Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation.“

In Artikel 113 wurde die Formulierung gestrichen, dass der Vorsitzende der Regierung die Hauptrichtungen der Tätigkeit der Regierung entsprechend der Verfassung, der föderalen Gesetze und der Präsidentendekrete festlegt und organisiert. Der Begriff „festlegt“ wurde gestrichen. Hinzugefügt wurde: „Der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation ist gegenüber dem Präsidenten der Russischen Föderation persönlich für die Ausübung der der Regierung der Russischen Föderation übertragenen Befugnisse verantwortlich.“

In Artikel 114 wurde bei den Aufgaben der Regierung in Absatz 1, lit. c hinzufügt: „Unterstützung, Stärkung und Schutz der Familie, Wahrung traditioneller Familienwerte“.

Hinzugefügt wurde c1: „bietet staatliche Unterstützung für die wissenschaftliche und technologische Entwicklung der Russischen Föderation, die Erhaltung und Entwicklung ihres wissenschaftlichen Potentials“.

Hinzugefügt wurde : „Gewährleistung des Funktionierens des Systems des sozialen Schutzes von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der vollständigen und gleichberechtigten Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers, ihrer sozialen Integration ohne Diskriminierung, der Schaffung eines zugänglichen Umfelds für Menschen mit Behinderungen und der Verbesserung ihrer Lebensqualität“.

Hinzugefügt wurde f1: „ergreift Maßnahmen zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Institutionen, einschließlich gemeinnütziger Organisationen, und stellt deren Beteiligung an der Entwicklung und Umsetzung staatlicher Politik sicher“.

Hinzugefügt wurde : „ergreift Maßnahmen zur Unterstützung freiwilliger Aktivitäten“.

Hinzugefügt wurde f³: „fördert die Entwicklung des Unternehmertums und der privaten Initiative“.

Hinzugefügt wurde f4: „stellt die Umsetzung der Grundsätze der Sozialpartnerschaft im Bereich der Regulierung der Arbeit und anderer damit in direktem Zusammenhang stehender Beziehungen sicher“.

Hinzugefügt wurde f5: „ergreift Maßnahmen, um günstige Lebensbedingungen für die Bevölkerung zu schaffen, die negativen Auswirkungen wirtschaftlicher und anderer Aktivitäten auf die Umwelt zu verringern, die einzigartige natürliche und biologische Vielfalt des Landes zu bewahren und eine verantwortungsvolle Haltung gegenüber Tieren in der Gesellschaft zu schaffen.“

Hinzugefügt wurde f6: „schafft die Voraussetzungen für die Entwicklung des Systems der Umwelterziehung der Bürger, der Erziehung der ökologischen Kultur“.

In Artikel 117 wurde Absatz 4 wurde folgendermaßen neu gefasst und erweitert: „Der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation hat das Recht, der Staatsduma die Vertrauensfrage für die Regierung der Russischen Föderation zu stellen, die innerhalb von sieben Tagen geprüft werden muss. Wenn sich die Staatsduma weigert, der Regierung der Russischen Föderation zu vertrauen, hat der Präsident der Russischen Föderation das Recht, innerhalb von sieben Tagen über den Rücktritt der Regierung der Russischen Föderation oder über die Auflösung der Staatsduma und die Einberufung von Neuwahlen zu entscheiden. Wenn die Regierung der Russischen Föderation die Vertrauensfrage vor der Staatsduma innerhalb von drei Monaten erneut aufwirft und die Staatsduma sich weigert, der Regierung der Russischen Föderation zu vertrauen, entlässt der Präsident der Russischen Föderation die Regierung oder löst die Staatsduma auf und setzt Neuwahlen an.“

Hinzugefügt wurde 41: „Der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation, der Stellvertretende Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation, der föderale Minister hat das Recht zurückzutreten, was vom Präsidenten der Russischen Föderation akzeptiert oder abgelehnt wird.“

Absatz 5 wurde folgendermaßen neu gefasst und erweitert: „Im Falle der Entlassung oder des Rücktritts führt die Regierung der Russischen Föderation im Namen des Präsidenten der Russischen Föderation bis zur Bildung einer neuen Regierung der Russischen Föderation ihre Tätigkeit fort. Für den Fall, dass der Präsident der Russischen Föderation den Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation, den Stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung der Russischen Föderation oder den föderalen Minister entlässt oder dieser zurücktritt, hat der Präsident der Russischen Föderation das Recht, diese Person anzuweisen, ihre Aufgaben weiterhin zu erfüllen oder diese einer anderen Person zuzuweisen bis zur Ernennung einer entsprechenden Person. “

Neu ist Absatz 6: „Die Staatsduma kann der Regierung der Russischen Föderation kein Misstrauen aussprechen, und der Vorsitzende der Regierung der Russischen Föderation kann der Staatsduma nicht die Vertrauensfrage für die Regierung der Russischen Föderation stellen in den Fällen, die von Artikel 109, Absätzen 3 bis 5 der Verfassung der Russischen Föderation vorgesehenen sind sowie innerhalb eines Jahres nach der Ernennung des Vorsitzenden der Regierung gemäß Artikel 111 Absatz 4 der Verfassung der Russischen Föderation. “

Kapitel 7: Die rechtsprechende Gewalt

In Artikel 118 wird in Absatz 3 hinzugefügt: „Das Justizsystem der Russischen Föderation besteht aus dem Verfassungsgericht der Russischen Föderation, dem Obersten Gericht der Russischen Föderation, den föderalen Gerichten mit allgemeiner Zuständigkeit, Schiedsgerichten und Friedensrichtern der Subjekte der Russischen Föderation.“

Artikel 119 wird folgendermaßen ergänzt hinsichtlich der Anforderungen an Richter: Richter „sind dauerhaft wohnhaft in der Russischen Föderation, besitzen keine Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument, welches das Recht auf dauerhaften Aufenthalt eines Staatsbürgers der Russischen Föderation auf dem Territorium eines ausländischen Staates bestätigt. Richtern der Gerichte der Russischen Föderation ist es nach föderalem Gesetz untersagt, Konten (Einlagen) zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation aufzubewahren.“

In Artikel 125 wurde in Absatz 1 der erste Satz gestrichen, in dem es heißt, dass das Verfassungsgericht aus 19 Richtern besteht. Hinzugefügt wurde: „Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation ist das höchste Justizorgan der Verfassungsprüfung in der Russischen Föderation, das durch Verfassungsverfahren richterliche Gewalt ausübt, um die Grundlagen des Verfassungssystems, die Grundrechte und Freiheiten von Mensch und Bürger zu schützen und die Vorherrschaft und direkte Wirkung der Verfassung der Russischen Föderation auf dem gesamten Territorium der Russischen Föderation sicherzustellen. Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation besteht aus 11 Richtern, darunter dem Vorsitzende des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation und seinem Stellvertreter.“

Geändert und erweitert wurde Absatz 4: „Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation prüft in der vom föderalen Verfassungsgesetz vorgeschriebenen Weise:

  1. a) bei Beschwerden über die Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten der Bürger – die in Absatz 2 a und b dieses Artikels genannte Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen Rechtsakten, die im Einzelfall angewendet werden, wenn alle anderen innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind;
  2. b) auf Ersuchen der Gerichte die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und anderen in a und b von Absatz 2 dieses Artikels genannten Rechtsakten, die im Einzelfall anzuwenden sind.“

Eingefügt wurde Absatz 51: „Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation:

  1. a) prüft auf Ersuchen des Präsidenten der Russischen Föderation die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesentwürfe der Russischen Föderation in Bezug auf Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation, die Entwürfe von föderalen Verfassungsgesetzen und föderalen Gesetzen sowie solche, die auf die in Artikel 107 Absatz 2 und 3 und Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung der Russischen Föderation vorgeschriebene Weise angenommen wurden. Gesetze, bevor sie vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden;
  2. b) in der vom föderalen Verfassungsrecht vorgeschriebenen Weise die Frage der Möglichkeit der Vollstreckung von Entscheidungen zwischenstaatlicher Stellen, die auf der Grundlage der Bestimmungen der internationalen Verträge der Russischen Föderation in ihrer Auslegung entgegen der Verfassung der Russischen Föderation erlassen wurden, sowie der Möglichkeit der Vollstreckung einer Entscheidung eines ausländischen oder internationalen (zwischenstaatlichen) Gerichts, eines ausländischen oder internationalen Schiedsgerichts, das der Russischen Föderation Verpflichtungen auferlegt, wenn diese Entscheidung den Grundlagen des öffentlichen Rechts und der Ordnung der Russischen Föderation widerspricht;
  3. c) prüft Ersuchen des Präsidenten der Russischen Föderation nach dem im föderalen Verfassungsgesetz festgelegten Verfahren die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze der Subjekte der Russischen Föderation, bevor sie vom höchsten Beamten des Subjekts der Russischen Föderation (Leiter des höchsten Exekutivorgans der Staatsmacht des Subjekts der Russischen Föderation) verkündet werden. “

Ergänzt wurde Absatz 6: „Gesetze oder ihre einzelnen Bestimmungen, die in der vom Verfassungsgericht der Russischen Föderation gegebenen Auslegung als verfassungsrechtlich anerkannt sind, werden in keiner anderen Auslegung angewendet. “

In Artikel 129 wurde Absatz 1 erweitert: „Die Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation ist ein einheitliches zentrales föderales System von Organen, welche die Einhaltung der Verfassung der Russischen Föderation und die Durchsetzung von Gesetzen überwachen, die Einhaltung der Menschenrechte und Bürgerrechte und –freiheiten, die strafrechtliche Verfolgung vornehmen in Übereinstimmung mit ihren Vollmachte und nehmen andere Funktionen wahr. Die Befugnisse und Funktionen der Staatsanwaltschaft der Russischen Föderation, ihre Organisation und ihr Verfahren werden durch das föderale Gesetz bestimmt.“

Neu ist Absatz 2: „Staatsanwälte können Staatsangehörige der Russischen Föderation sein, die nicht die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates oder eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Dokument besitzen, welches das Recht eines Staatsangehörigen der Russischen Föderation auf Daueraufenthalt im Hoheitsgebiet eines ausländischen Staates bestätigt. Gemäß dem vom föderalen Gesetz festgelegten Verfahren ist es Staatsanwälten untersagt, Konten und Einlagen zu eröffnen und zu führen sowie Bargeld und Wertsachen bei ausländischen Banken außerhalb des Hoheitsgebiets der Russischen Föderation aufzubewahren.“

Anders formuliert wurde Absatz 3: „Der Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation, die Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation, werden nach Rücksprache mit dem Föderationsrat auf das Amt berufen und vom Präsidenten der Russischen Föderation entlassen.“

Anders formuliert wurde Absatz 4: „Die Staatsanwälte von Subjekten der der Russischen Föderation, die Staatsanwälte von Militär- und anderen spezialisierten Staatsanwaltschaften, die Staatsanwälte von Subjekten der Russischen Föderation gleichgestellt sind, werden nach Konsultationen mit dem Föderationsrat in das Amt berufen und vom Präsidenten der Russischen Föderation entlassen.“

Neuformuliert wurde Absatz 5: „Andere Staatsanwälte können vom Präsidenten der Russischen Föderation ernannt und entlassen werden, wenn ein solches Verfahren für die Ernennung und Entlassung durch ein föderales Gesetz festgelegt ist.“

Kapitel 8: Die örtliche Selbstverwaltung

In Artikel 131 wurde eingefügt Absatz 11: „Organe staatlicher Macht können sich an der Bildung von Organen der örtlichen Selbstverwaltung, an der Ernennung und Entlassung von Personen der örtlicher Selbstverwaltung in der vom föderalen Gesetz festgelegten Weise und in den vom föderalen Gesetz festgelegten Fällen beteiligen. “

Neu ist Absatz 3: „Merkmale der Ausübung öffentlicher Gewalt in den Gebieten von Städten von föderaler Bedeutung, Verwaltungszentren (Hauptstädten) der Subjekte der Russischen Föderation und in anderen Gebieten können durch föderales Gesetz festgelegt werden.“

In Artikel 133 wurde Absatz 3 neu aufgenommen. „Organe der örtliche Selbstverwaltungen und Organe der staatlichen Macht sind Teil eines einheitlichen Systems öffentlicher Macht in der Russischen Föderation und arbeiten zusammen zur effektivsten Lösung der Aufgaben der auf dem jeweiligen Territorium lebenden Bevölkerung.“

Gesamteinschätzung

Putin drückte nach 27 Jahren der Jelzinschen Verfassung seinen Stempel auf. Der Staatsdumavorsitzende Wjatscheslaw Wolodin meinte, dass die neue Verfassung für die kommenden fünfzig Jahre gültig sein werde.[7]

Die politisch wichtigen Verfassungsänderungen können so zusammengefasst werden:

  • Stärkung der russischen Staatlichkeit: (a) Kein russisches Territorium darf entfernt werden (Art. 67, Absatz 2). Z.B. dürften die Krim nicht an die Ukraine zurückgegen werden oder die südlichen Kurilen-Inseln an Japan. (b) Amtsträger dürfen keine fremde Staatsbürgerschaft haben und keine Konten im Ausland (viele Artikel). (c) Entscheidungen zwischenstaatlicher Organe, die auf der Grundlage von Verträgen Russlands tätig sind und die der Verfassung widersprechen, werden nicht vollstreckt (Artikel 79). Das zielt hauptsächlich auf Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg, die auch für Russland gelten, denn Russland ist Mitglied des Europarats, zu dem der Menschenrechtsgerichtshof gehört.
  • Begrenzung der Präsidentenamtszeiten auf insgesamt zwei. Mit der Begrenzung der Präsidentenamtszeiten auf insgesamt zwei versucht Putin etwas von der Personalisierung der Politik abzurücken in Richtung ihrer Institutionalisierung, aber das gilt nicht für Putin persönlich (Artikel 81, Absatz 3)
  • Machterhalt Putins durch Nullsetzung seiner bisherigen vier Amtszeiten (Artikel 81 Absatz 31).
  • Stärkung der Position des Präsidenten: (a) Der Präsident ernennt und entlässt nach Konsultation des Föderationsrats die Leiter der föderalen Exekutivorgane (einschließlich der föderalen Minister), die für Verteidigung, Staatssicherheit, innere Angelegenheiten, Justiz, Außenpolitik Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit zuständig sind (Artikel 83 e1). Präsident Jelzin hatte sich bereits diese Ressorts direkt unterstellt, aber das war nicht in der Verfassung verankert. (b) Er führt die „allgemeine Verwaltung“ der Regierung durch, bisher der Regierungschef (Artikel 83 b). (c) Er billigt bzw. ändert die Struktur der föderalen Exekutivorgane auf Vorschlag des Premiers (Artikel 83 b1). (d) Zum ersten Mal wird in der Verfassung erwähnt, dass der Präsident den Staatsrat bildet (Artikel 83 f5). (f) Er hat nach seinem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin Immunität (Artikel 921). (g) Nach dem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt ist er Senator auf Lebenszeit. (h) Er ernennt 30 Senatoren, von denen nicht mehr als sieben auf Lebenszeit (Artikel 95 Absatz 3). (i) Der Präsident ernennt den Generalstaatsanwalt nach Konsultation des Föderationsrats, nicht mehr der Föderationsrat auf Vorschlag des Präsidenten (Artikel 129 Absatz 3).
  • Schwächung der Kompetenzen des Regierungschefs: (a) Die Regierungsgewalt wird „unter der allgemeinen Führung des Präsidenten“ ausgeübt (Artikel 110, Absatz 1). (b) Der Regierungschef legt nicht mehr die Hauptrichtlinien der Tätigkeit der Regierung fest, sondern organisiert nur noch deren Arbeit (Artikel 113). (c) Einfügt wurde, dass der Regierungschef gegenüber dem Präsidenten persönlich verantwortlich ist für Ausübung der der Regierung übertragenen Befugnisse (Artikel 113). (d) Der Regierungschef legt nicht mehr die Hauptrichtungen der Tätigkeit der Regierung fest (Artikel 113). (b) Der Regierungschef schlägt nicht mehr dem Präsidenten die Stellvertretenden Regierungschefs und die Minister vor (Artikel 83 e).
  • Stärkung der Position des Föderationsrats: (a) Der Föderationsrat wird vom Präsidenten konsultiert, bevor er die Minister für Verteidigung, Staatssicherheit, innere Angelegenheiten, Justiz, Außenpolitik, Katastrophenschutz und öffentliche Sicherheit ernennt (Artikel 83 e1). (b) Der Präsident legt dem Föderationsrat die Kandidaturen für die Ernennung des Vorsitzenden des Rechnungshofs und für die Hälfte der Rechnungsprüfer des Rechnungshofs vor (Artikel 83 f4).
  • Stärkung der Kompetenzen der Staatsduma: Sie genehmigt die Kandidaturen des Premiermisters, wenn auch auf Vorschlag des Präsidenten, der ihn dann auch ernennt (Artikel 83 a) sowie der Stellvertretenden Regierungschefs und der Minister (Artikel 83 e).
  • Schwächung der Kommunen: „Organe der staatlichen Macht können sich an der Bildung von Organen der örtlichen Selbstverwaltung, an der Ernennung und Entlassung von Personen der örtlicher Selbstverwaltung“ beteiligen (Artikel 131 Absatz 11).
  • Sozialmaßnahmen: (a) Einführung des existenzsichernden Mindestlohns (Artikel 75, Absatz 5) und (b) Indexierung der Rente, d. h. die regelmäßige Erhöhung der Rente entsprechend der Höhe der Inflationsrate (Artikel 75, Absatz 6).

Putin entschied sich, die 2024-Frage frühzeitig zu klären, denn er wollte bis zum Ablauf seiner jetzigen Amtszeit keine „lame duck“ werden. Die Variante, dass Putin 2024 an die Spitze des bis dann dahin umfassender zu realisierenden Unionstaats Russland-Belarus als Präsident tritt, ist am Widerstand des belarussischen Präsidenten Aljaksandr Lukaschenka gescheitert, der in einem solchen Staat praktisch zu einem Gouverneur in Russland geworden wäre.

Putin wäre 2036 36 Jahre an der Macht, genauso viele Jahre wie Zar Iwan IV (der Schreckliche), nur sechs Jahre weniger als Peter der Große. Katharina die Große herrschte 34 Jahre, die Zaren Michail 32 Jahre und Alexej 30 Jahre, Stalin 29 Jahre.[8]

Wie lange sind bzw. waren andere GUS-Präsidenten im Amt? [9]

  • Nursultat Nasarbajew, Kasachstan, 29 Jahre, trat zurück 2019, danach Vorsitzender des Sicherheitsrats auf Lebenszeit und laut Verfassung „Führer der Nation“
  • Islam Karimow, Usbekistan, 26 Jahre, gestorben 2016
  • Aljaksandr Lukaschenka, Belarus, 26 Jahre, noch im Amt
  • Emomali Rachmon, Tadschikistan, 26 Jahre, noch im Amt
  • Ilcham Alijew, Aserbajdschan, 17 Jahre, noch im Amt
  • Saparmurat Nijasow, Turkmenistan, 16 Jahre, gestorben 2006
  • Askar Akajew, Kirgisien, 15 Jahre, trat zurück 2005

Die Meinung der Russen über die Änderung der Verfassung ist nahezu zu gleichen Teilen geteilt.[10] Eine Befragung des Moskauer Meinungsforschungsinstituts Lewada-Zentrum von 1.624 Personen ab 18 Jahren vom 19. bis 25. März 2020 in 137 Bevölkerungspunkten in 50 Regionen mittels einer persönlichen Interviewmethode zuhause kam zu folgenden Ergebnissen: Für die Verfassungsänderungen waren 40 %, dagegen 34 %.[11] Der neuen Norm, dass für Putin nach 2024 neue Amtszeiten möglich sind, stimmten 48 % zu, 47 % waren dagegen.[12] Allerdings wollen 46 % Putin auch nach 2024 gern als Präsidenten sehen.

[1]              http://duma.gov.ru/news/48045/

[2]              http://www.ng.ru/politics/2020-03-17/1_7819_constitution.html

[3]              https://www.kommersant.ru/doc/4289868

[4]              https://meduza.io/feature/2020/03/10/gosduma-neozhidanno-dlya-sebya-obespechila-putina-novymi-prezidentskimi-srokami

[5]              http://doc.ksrf.ru/decision/KSRFDecision459904.pdf

[6]              https://www.vedomosti.ru/politics/articles/2020/03/16/825368-konstitutsionnii-sud

[7]              https://tass.ru/politika/7945719

[8]              https://www.rferl.org/a/putin-s-long-reign-/30481896.html

[9]              https://www.vedomosti.ru/politics/articles/2020/03/10/824874-putin-ostatsya

[10]             https://www.levada.ru/2020/03/27/obshherossijskoe-golosovanie-po-popravkam-v-konstitutsiyu/

[11]             https://www.levada.ru/2020/03/27/obshherossijskoe-golosovanie-po-popravkam-v-konstitutsiyu/

[12]             https://www.levada.ru/2020/03/27/obnulenie-prezidentskih-srokov/

COMMENTS

WORDPRESS: 1
  • comment-avatar
    Frank Werner 4 Jahren

    Sehr geehrter Herr Prof. Schneider,

    vielen Dank für die ausführliche Beschreibung der russischen Verfassungsänderungen.

    Folgender Punkt scheint mir aber nicht ausreichend erwähnt: die Festschreibung der Ehe als Bündnis zwischen Mann und Frau.

    Züge einer Phobie in Verfassungsrang nimmt ja auch die Angst vor ausländischen „Einfluß“ an – bis hin in den Mittelbau der Gesellschaft.

    Wie wird offiziell das Anliegen einer umfassenden Immunität nach der „Abdankung“ des „Zaren“ begründet? Inoffziell ist es erklärbar (die Gründe für eine mögliche Aufhebung dieser Immunität wären noch interessant).

    Aber das einzig Beruhigende ist, dass auch eine Verfassung ein Papier ist, welches geändert werden kann. Ich wage eine Prognose, dass es keinesfalls 50 Jahre dauert. Im Guten – oder – was ich dem russischen Volk nicht wünsche – mit weiteren Verschlechterungen.

  • DISQUS: 0